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1)
Synergetik ist Selbsterfahrung
Die Methode der Synergetik Therapie war von Bernd Joschko ausschließlich
zur Selbsterfahrung konzipiert. Damit diese Dienstleistung qualifizierbar
bleibt, wurde sie als neuer Beruf etabliert. Therapie verstand sich als
“Begleitung zum Höchsten hin” und folgerichtig versteht
sich Heilung als Steigerung der Handlungs- und Lebenskompetenz, die wenn
jemand sie in eigener Verantwortung aktiv tut, zur Selbstheilung wird.
Dazu braucht es eine Anleitung.
Das Grundelement im neuronalen Lernfeldes des Klienten war die Synergetik
- die Fähigkeit des Gehirns praktische Lernerfahrungen und virtuelle
Lebensveränderung durch das Prinzip “Selbstorganisation”
zu etablieren. Diese Lernveränderung des Klienten erzeugt eine tiefe
Bewusstseinsveränderung und eine Veränderung des eigenen subjektiven
Weltbildes und der mentalen Bewertung. Diese Zusammenhänge werden
im Buch “Psychobionik” eindrucksvoll von Marina Stachowiak
als “Integrales Heilen” beschrieben.
2)
Selbsterfahrung macht gesünder - auch gesund?
Die Forschungsergebnisse von tausenden “Innenweltreisen” von
kranken und gesunden Menschen zeigen folgenden Sachverhalt auf: Wird die
Lebenskompetenz von kranken Menschen durch neue innere Erfahrungen verbessert,
steigt auch die Gesundheit, Krankheiten können sich auflösen.
Um diesen Zusammenhang zu optimieren, wurde der Synergetik Profiler 2001
definiert: Welche neuronalen Informationen müssen vom Klienten besonders
schnell, gründlich und effektiv bearbeitet werden?
Damit wurde die Synergetik Therapie in der Anwendung zur Behandlung von
Krankheiten vom Bundesverwaltungsgericht 2010 zum neuen Heilberuf (Art
12 GG) und der Bundesgerichtshof beschreibt sie 2011 als “Konfrontative
Psychotherapie”.
Der Ausgangspunkt war die Feststellung des bay. Verwaltungsgerichtshof
Juli 2005 im Vergleich mit dem Erscheinungsbild einer Psychotherapie:
“Dem
Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen und
was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit
verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll
daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende,
ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis,
Selbstveränderung und darauf beruhende Selbstheilung setzen, die
sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern
durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern
nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der
“Synergetik-Therapie” unterscheidet sich daher nicht allzu
weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das Tätigwerden
der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches
psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie
auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren
Anstoß aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt
und dem Klienten verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen
Selbstheilungsprozess in Gang zu setzen. Es fällt damit objektiv
betrachtet unter den Bereich der Ausübung der Heilkunde nach §1
Abs. 2 HprG.
3) Synergetik Methode ist Psychotherapie
Sowohl
das BVerwG, als auch der BGH verglichen die Synergetik-Therapieform mit
dem Erscheinungsbild der Katathym-Imaginativen Psychotherapie nach Hanscarl
Leuner, erstmals erwähnt 1954. Dies macht die Synergetik Therapie
nicht automatisch zu dieser “schlecht funktionierende Therapieform”,
denn nur die einzige Gemeinsamkeit, die Arbeit mit “inneren Bildern”
wird set 10.000 Jahren auch von vielen Kulturen, Schamanen und in Träumen
genutzt. Der bekannte Psychotherapieforscher Prof. Grawe bewertet in seinem
Buch “Psychotherapie im Wandel” dieses Verfahren: “Vorläufig
muss die Wirksamkeit des Katathymen Bilderlebens (KB) als nicht bestätigt
angesehen werden. Es müssten nicht nur weit mehr und qualitativ bessere
Studien mit stichhaltigen Wirksamkeitsnachweisen vorgelegt werden, sonder
entsprechende Untersuchungsergebnisse müssten auch unabhängig
vom Begründer des Verfahrens repliziert werden, ehe dem Katathymen
Bilderleben der Status eines wissenschaftlich bewährten Therapieverfahrens
eingeräumt werden könnte.”
Beide höchste Gerichte übertrugen dann auch die psychotherapeutischen
Gefahrenlagen des KB auf die Synergetik-Methode.
Wenn A gefährlich ist und auch vergleichbar mit B ist, ist automatisch
auch B gefährlich. Diese “dumme” Logik, weil linear gedacht,
entspricht nicht einer komplexen Denkweise. Denn der Begründer der
Synergetik Methode hatte dem BVerwG auch eine “Brustkrebsheilung”
in Dokumentation vorgelegt und der Begutachter des Landgerichts in Frankfurt
Dr. Goldschmidt kam als langjähriger Psychiater und Mediziner zu
der Beurteilung: “Mit einer Psychotherapie ist keine Brustkebsheilung
möglich”. Stimmt!° Auch dieser Satz bewiese dann eindeutig,
das die Synergetik-Methode keine Psychotherapiemethode ist. Das Wirkungsprinzip
ist sehr unterschiedlich, dies haben beide höchsten Gerichte (absichtlich?
oder aus Unkenntnis?) verkannt. Prof. Hermann und Prof. Rost hatten beide
darauf hingewiesen. Nur die, von Bernd Joschko als sachverständigen
gestellten Psychotherapeuten Dr. Andritzky mitgetragenen Zweifel, es könnte
bei bestimmten Persohnengruppen eine “De-kompensation” auftreten,
benutzen die höchsten Richter als potentielle Gefahr, ohne dies je
zu überprüfen - im Gegenteil. Die Richter entkräfteten
sogar den existenziellen Beweis: Kein Klient hatte sich je beschwert und
es wurden keine nachteilige Wirkungen bekannt, trotz bundesweiter Befragung
der Verbraucher-schutzvereine. Die Bundesverwaltungsrichter drehten die
Beweislast um und behaupteten einfach:
“Nach
den vorliegenden fachwissenschaftlichen Stellungnahmen sei davon auszugehen,
dass jedenfalls bei bestimmten psychischen Erkrankungen Kontraindikationen
beständen. Dabei gehe es nicht um eine bloß theoretische oder
geringfügige Gefahr; denn die Kläger wendeten sich gerade auch
an Personen mit psychischen Problemen. Dass es nach ihren Angaben trotz
jahrelanger Anwendung der Methode bislang nicht zu Schäden gekommen
sei, schließe eine unmittelbare Gefahr nicht aus. Die Behauptung
sei objektiv nicht nachprüfbar und im übrigen auch deshalb zweifelhaft,
weil die Therapeuten mangels medizinischer Kenntnisse nicht in der Lage
seien, die Folgen ihrer Tätigkeit zu erkennen”.
Sollten die Gericht die Gefahrenlage nicht nur behaupten, sondern auch
beweisen? Ok - jetzt ist die Synergetik Methode gleichberechtigt mit allen
anderen Psychotherapiemethoden poteniell gefährlich wie der BGH feststellt,
allerdings verwies er auffällig auf den Schutz des Rechtsgutes. (Frage:
Müssen die Gesetze schon vor Veränderungen geschützt werden?
Wo kämen wir denn hin, wenn Selbsterfahrungsmethoden ungefährlicher
und trotzdem wirkungsvoller wären, als anerkannte Psychotherapieverfahren?)
BGH am 22. Juni 2011 wörtlich: “Jedenfalls ist die Entscheidung,
die das Landgericht getroffen hat, auch unter dem Gesichtspunkt natürlich
des Schutzes des Rechtsgutes - aus praktischen Gründen - als auch
aus normativen Gründen gut vertretbar und nach der Auffassung des
Senats rechtsfehlerfrei, die Grenze dort zu ziehen, wo sie das Landgericht
gezogen hat .”
4) Synergetik Therapie ist nicht automatisch gefährlich oder
Heilkunde.
Denn nur das Anwendunggebiet ist entscheident. Ausserhalb der Heilkunde
ist eine Selbsterfahrungsmethode natürlich auch unbedenklich - BGH
wörtlich:
”Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine
Heilkunde betrieben wird. Also wenn jemand sagt: Ich möchte das nur
wegen der - um ein schönes Erlebnis zu haben oder überhaupt
ein Erlebnis zu haben, der mag das machen... das ist keine Heilkunde.”
Damit sind die verschiedenen Berufe bzw die Anwendungsfelder unterschiedlich
zu bewerten.
5) Dürfen kranke Menschen “Selbsterfahrung” zur
Heilung erhalten?
Das Erlebnis der Dienstleistung “Selbsterfahrung” - wird somit
für kranke Menschen wesentlich schwieriger, denn nahezu alle ausgebildeten
Synergetik Therapeuten und Profiler haben keinen HP-Schein, bzw wollen
auch nicht mit kranken Menschen arbeiten. Die vom BVerwG auferlegte Hürde
ist zu gefährlich: “Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten
behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode
gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten
überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss”.
Dieser Satz ist für jeden Anwender, der mit krebskranken Menschen
arbeiten will: Selbstmord. Denn seine Grenzen werden immer von einem Schulmediziner
beurteilt und das Denken der Schulmedizin ist grundsätzlich dem synergetischen
Denken entgegengesetzt.
Denn genau dies war Bernd Joschko sehr wichtig, das unterschiedlichen
Denken - hier linear logisch, dort synergetisch vernetzt - auch auf die
Arbeit mit Krankheit bzw Gesundheit zu übertragen. Dies hat das BVerwG
auch anerkannt:
“Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich
Neues im Gesundheitswesen, als die “Vierte Kraft” im Gesundheitswesen
neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste
Stufe der Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin
mit einer bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung”.
6) Die Stellung der Synergetik Methode
Reine “Selbsterfahrung”, egal mit welchem Ansatz, kann im
Einzelfall auch zur Heilung von Krankheiten führen, so wie auch alle
andere Methoden ihre Einzelfallbeweise haben. Doch darum geht es nicht.
Wenn gute “Selbsterfahrung”, professionell von einem Synergetik
Profiler durchgeführt, tatsächlich zu häufigeren Fällen
von Heilung führt, ist sie dann eine Heilmethode? Darf man eine Heilmethode
optimieren? Ohne mit dem grundsätzlich “anderen linearen”
Denken der Schulmedizin und des HP-Gesetzes in Konflikt zu kommen?
Genau dieses Endergebnis des komplexen Sachverhaltes zur Synergetik Methode
wurde nun am 9. November 2011 dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen
Bewertung vorgelegt. Damit ist das Versprechen von Bernd Joschko wahrgemacht:
Ich
werde bis zum höchsten deutschen Gericht gehen, um zu klären:
Darf man mit Selbsterfahrung Heilen?”
Man kann, aber darf es einen neuen (innovativ und qualitativ hochwertigen)
Beruf dazu geben? Dies ist immer eine Grundrechtsfrage und daher auch
nur vom BVerfG zu beantworten. Die Welt ist komplexer geworden, also braucht
es komplexere Antworten - und Berufe, die damit umgehen können.
7) Für die Arbeit als Synergetik Profiler ist er natürlich
nicht eine Alternative zur Schulmedizin, sondern eine notwendige Ergänzung
- eine sehr hilfreiche Bereicherung!
Synergetik bedeutet Zusammenwirken und somit bedeutet das Selbstverständnis
der synergetischen Berufe immer auch ein Zusammenwirken mit anderen (Gesundheits)berufen.
Prinzipiell wurde ja gerade die Tatsache, des Zusammenwirkens von 5 bis
8 Faktoren, bei der Musterentstehung hervorgehoben, so auch bei der Krankheitsentstehung,
aber auch Heilung. Natürlich wirken bei Heilungsergebnissen immer,
neben der (schulmedizinischen oder komplementären) Behandlung weitere
Faktoren , wie die mentale und selbstverantwortliche Beteiligung des Patienten,
auch die Unterstützung des Familienenergiefeldes bis hin zu Vererbungsfaktoren
(Epigenetik), sowohl Ernährung, Sport, Umwelteinflüsse, Rauchen
und weitere destruktive Verhaltenweisen (Drogen), usw.
Diese Zusammenarbeit wurde auch vom BverwG gesehen und pointiert im Urteil
formuliert:
“Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden,
wird der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der
Selbstheilung nicht nachvollziehen könne (“denn Sie bekommen
ja auch nicht beim Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer
Ernährung”).
Also eher die Mediziner hatten den Alleinvertretungsanspruch des Heilens,
wie der Papst für das seelische HEIL.
Bernd Joschko hat es als seine Aufgabe angesehen, den “zufällig”
entdeckten Zusammenhang zwischen “Selbsterfahrung” und Verschwinden
von (Krankheits-)Symptomen zu erforschen, zu optimieren und dieses Know
How in einen Beruf zu integrieren und diesen Beruf von den höchsten
Gerichten bewerten zu lassen. Das BVerfG hat nun die Entscheidung. Damit
ist diese Aufgabe erledigt.
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