Aktuelle Info vom Synergetik Institut vom 16. September
2004:
Eben ist der Beschluss vom Verwaltungsgericfht München (
AZ: M 16 SE 04.2831) gekommen...Wenn man den Kostensatz
liest, sagt der Alles: Die Kostenentscheidung bestimmt sich gemäß
§...nach dem Maß des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens. Von
daher gewinnen wir 3/4 und einviertel das Referat für Gesundheit und Umwelt
in München.
Also, man hat zur Gesichtswahrung auch dem Amt ein wenig Recht gegeben. Damit
ist der Sofortvollzug unrechtens und somit aufgehoben. Brigitte muß zur
Wahrnung folgenden Satz sich vom jedem Klienten mit Anschrift unterschreiben
lassen:
"Mir ist bewusst, dass nicht auszuschliessen ist, dass die beim
Einsatz der Synergetik-Therapie angewandten Maßnahmen im Einzelfall zu
schwerwiegenden gesundheitslichen Störungen führen können".
Das Verwaltungsgericht schreibt damit Bewusstsein vor....was jemand als wahrhaftig
anzusehen hat...unglaublich...korrekt wäre es richtig, wenn der Synergetik
Therapeut den Klienten darauf hinweisen würde oder müßte, dass
das Gericht noch Zweifel hat !!
Das Verwaltungsgericht kommt halt auch nicht mit der Arbeitsweise der Synergetik
Therapie klar und unterstellt Hypnoseansätze und Psychotherapie:
"...Es bestehen Zweifel, dass die Anwender der Synergetik-Therapie
ohne jegliche fachmedizinischen Kenntnisse zusammen mit dem Klienten in der
Lage sein sollten, komplizierte innere Vorgänge bewusst zu machen, die
"innere Wirklichkeit zu verändern" und - wie aus dem Informationsblatt
zu den Synergetik-Therapie-Einzelsitzungen" ersichtlich - zur Erhöhung
der Handlungskompetenz beizutragen und zur "intensiven Selbsterfahrung
mit sich selbst" zu führen. Ein solches Ziel hat - mehr oder weniger
- auch die Psychotherapie, die ein akademisches Studium voraussetzt".
Im Klartext, wir sind so gut, das darf nicht wahr sein. Da kommt man nur mit
einem Studium hin...:-)...das kann nicht ungefährlich sein...!! Das darf
nicht ungefährlich sein!!
Wir erheben selbstverständlich Einspruch gegen diesen Teil des VG München und klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Hiermit wird richterlich bestätigt, dass
die Synergetik-Therapie eine Innovation darstellt. Tatsache
ist, das ich keine medizinische Ausbildung habe, sondern bisher 12 Mediziner
- Synergetik Therapie - ausgebildet habe.
Und das Verwaltungsgericht gibt klar zu erkennen, welche Grundhaltung sie haben:
"...Aus dem gesamten vorliegenden Infomaterial ist ersichtlich, dass sich
die Synergetik an kranke Menschen wendet, so dass grundsätzlich der Versuch,
an der (Selbst) Heilung mitzuwirken, eine Ausübung der Heilkunde im Sinne
von §1 Abs.2 HprG darstellt."
Also wieder im Klarstext, alles was heilt, auch was der Kranke selbst macht,
ist Heilkunde nach HP-Gesetz. Damit wäre die Hälfte der Wellness Betriebe
und Aktivitäten ungesetzlich. Sie werden sich diese Sichtweise nicht gefallen
lassen, denn auch dort entstehen durch den aktuellen Boom viele Arbeitsplätze.
Scheinbar soll mit dem Richterspruch unbedingt das bestehende System eine Ausschliesslichkeitsstellung
behalten und kranke Menschen dürfen demnach auch grundsätzlich keine
Selbsterfahrung machen - jedenfalls nicht in Bayern!! Und gesunde Menschen machen
eh solche Innenweltreisen nicht....:-) Zitat: " Zwar kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Antragsstellerin (der Synergetik Therapeut Anmerkung
von Bernd Joschko) gelegentlich von Personen aufgesucht wird, die sich einer
Synergetik-Behandlung unterziehen wollen, obwohl sie an keinen Beschwerden leiden.
Bei realitätsnaher Betrachtung muss jedoch davon ausgegangen werden, dass
die weitaus meisten ihrer Kunden sich aus Anlass von Erkrankungen an sie wenden,
um durch die von ihr praktizierten Methode Heilung oder Linderung zu erfahren.
Denn in der Mehrzahl der Fälle bewegt erst ein konkreter Leidensdruck Menschen
dazu, Zeit und Geld in die Obsorge für die eigene Gesundheit zu investieren".
Tatsache ist hingegen, dass etwa 2/3 aller Sitzungen wg. Beziehungsklärungen
+ Lebensthemen usw. genommen werden. Die Richter sind meilenweit von
den Menschen weg.
Was wichtig ist noch folgender Hinweis des Gerichts: "Es bedarf
somit nach Auffassung des Gerichts eingehender weiterer Ermittlungen hinsichtlich
des Ausbildungsstandes und der hierdurch vermittelten Kenntnisse der Antragstellerin,
ihrer Behandlungsmethoden und der Art und des Umfangs ihrer Kunden sowie der
Gestaltung der durchgeführten Behandlungsverfahren. Diesen Ermittlungen
wird im Widerspruchsverfahren nachzugehen sein...."
Damit bekommt die ordentliche Durchführung der Ausbildung einen hohen Stellenwert.
Dies ist mir sehr recht, denn dadurch wird es nicht so leicht von anderen Richtungen
(NLP oder....usw.) zu kopieren sein...!! :-)
Wir gehen natürlich zum OVG...damit haben wir zwei Wege eröffnet und
dann sehr wahrscheinlich sogar 2 positive OVG Beschlüsse bzw. Begutachtungen...das
Haupsacheverfahren läuft dann notfalls bis zum BverfassungsG und bis dahin
dürfen wir arbeiten (2-6 Jahre??)
An der Synergetik Therapie kommen das Gesundheitswesen nicht mehr vorbei....da
haben sie jetzt ein großes Problem mit der Einordnung. Keiner wollte bisher
von staatlicher Seite etwas mit Selbstheilung durch Selbsterfahrung
zu tun haben und jetzt muß es von allen Seiten getestet und begutachtet
werden und das sogar noch auf "Staatskosten". Und wir haben damit
eine Superchance, uns zu integrieren, denn den Beruf können sie nicht mehr
abschaffen, sondern sich Auflagen "ausdenken", denn auch das Bundesverfassungsgericht
sagt schon richtig, die Hp-Prüfung schützt nicht vor der Gefahr, sondern
eine Überprüfung der "Randbedingungen oder so...
Die Alternative wäre, ich bekomme eine juristisch gut dokumentierte und untersuchte Therapiemethode bescheinigt, die Ärzten, Heilpraktikerns und Psychotherapeuten zusteht und alle anderen würden Innenweltreisen machen, ohne präzise und qualitativ gut ausgebildet zu sein. Damit würde erst recht ein hohes Risiko für die Volksgesundheit zu sehen sein, denn das wäre "Therapie-Anarchie" pur, und da hat die Gesellschaft kein Interesse dran. Also muß sich für die Synergetik-Therapeuten eine Arbeitswelt mit Ordnungsstruktur auftun, denn die Klienten werden sich das nicht gefallen lassen: Sie zahlen schliesslich selbst!
Und - last not least: Was ist, wenn jetzt in
München ein Mensch eine Synergetik-Session machen will und sich weigert
seine Adresse dem Synergetik-Therapeuten zu geben, damit diese nicht beim Gesundheitsamt
(Referat für Gesundheit und Umwelt) landet? Was ist, wenn der Klient auf
Datenschutz besteht? Da muß jetzt das OVG Bayern neu nachdenken!!
Wenn man Probleme nicht ordentlich löst, werden
sie nur größer....
gruß Bernd Joschko
PS. Das komplette Urteil - 28 Seiten - und die darin enthaltene Argumentation lesen Sie hier jetzt
Hier geht es zurück zu www.innerer-heiler.de oder www.heilpraktikergesetz.de oder www.infocenter-goslar.de oder www.synergetik.net