Aktuelle Info vom Synergetik Institut vom 16. September 2004:

Eben ist der Beschluss vom Verwaltungsgericfht München ( AZ: M 16 SE 04.2831) gekommen...Wenn man den Kostensatz liest, sagt der Alles: Die Kostenentscheidung bestimmt sich gemäß §...nach dem Maß des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens. Von daher gewinnen wir 3/4 und einviertel das Referat für Gesundheit und Umwelt in München.
Also, man hat zur Gesichtswahrung auch dem Amt ein wenig Recht gegeben. Damit ist der Sofortvollzug unrechtens und somit aufgehoben. Brigitte muß zur Wahrnung folgenden Satz sich vom jedem Klienten mit Anschrift unterschreiben lassen:
"Mir ist bewusst, dass nicht auszuschliessen ist, dass die beim Einsatz der Synergetik-Therapie angewandten Maßnahmen im Einzelfall zu schwerwiegenden gesundheitslichen Störungen führen können". Das Verwaltungsgericht schreibt damit Bewusstsein vor....was jemand als wahrhaftig anzusehen hat...unglaublich...korrekt wäre es richtig, wenn der Synergetik Therapeut den Klienten darauf hinweisen würde oder müßte, dass das Gericht noch Zweifel hat !!

Das Verwaltungsgericht kommt halt auch nicht mit der Arbeitsweise der Synergetik Therapie klar und unterstellt Hypnoseansätze und Psychotherapie:
"...Es bestehen Zweifel, dass die Anwender der Synergetik-Therapie ohne jegliche fachmedizinischen Kenntnisse zusammen mit dem Klienten in der Lage sein sollten, komplizierte innere Vorgänge bewusst zu machen, die "innere Wirklichkeit zu verändern" und - wie aus dem Informationsblatt zu den Synergetik-Therapie-Einzelsitzungen" ersichtlich - zur Erhöhung der Handlungskompetenz beizutragen und zur "intensiven Selbsterfahrung mit sich selbst" zu führen. Ein solches Ziel hat - mehr oder weniger - auch die Psychotherapie, die ein akademisches Studium voraussetzt".

Im Klartext, wir sind so gut, das darf nicht wahr sein. Da kommt man nur mit einem Studium hin...:-)...das kann nicht ungefährlich sein...!! Das darf nicht ungefährlich sein!!

Wir erheben selbstverständlich Einspruch gegen diesen Teil des VG München und klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Hiermit wird richterlich bestätigt, dass die Synergetik-Therapie eine Innovation darstellt. Tatsache ist, das ich keine medizinische Ausbildung habe, sondern bisher 12 Mediziner - Synergetik Therapie - ausgebildet habe.

Und das Verwaltungsgericht gibt klar zu erkennen, welche Grundhaltung sie haben: "...Aus dem gesamten vorliegenden Infomaterial ist ersichtlich, dass sich die Synergetik an kranke Menschen wendet, so dass grundsätzlich der Versuch, an der (Selbst) Heilung mitzuwirken, eine Ausübung der Heilkunde im Sinne von §1 Abs.2 HprG darstellt."
Also wieder im Klarstext, alles was heilt, auch was der Kranke selbst macht, ist Heilkunde nach HP-Gesetz. Damit wäre die Hälfte der Wellness Betriebe und Aktivitäten ungesetzlich. Sie werden sich diese Sichtweise nicht gefallen lassen, denn auch dort entstehen durch den aktuellen Boom viele Arbeitsplätze.

Scheinbar soll mit dem Richterspruch unbedingt das bestehende System eine Ausschliesslichkeitsstellung behalten und kranke Menschen dürfen demnach auch grundsätzlich keine Selbsterfahrung machen - jedenfalls nicht in Bayern!! Und gesunde Menschen machen eh solche Innenweltreisen nicht....:-) Zitat: " Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Antragsstellerin (der Synergetik Therapeut Anmerkung von Bernd Joschko) gelegentlich von Personen aufgesucht wird, die sich einer Synergetik-Behandlung unterziehen wollen, obwohl sie an keinen Beschwerden leiden. Bei realitätsnaher Betrachtung muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die weitaus meisten ihrer Kunden sich aus Anlass von Erkrankungen an sie wenden, um durch die von ihr praktizierten Methode Heilung oder Linderung zu erfahren. Denn in der Mehrzahl der Fälle bewegt erst ein konkreter Leidensdruck Menschen dazu, Zeit und Geld in die Obsorge für die eigene Gesundheit zu investieren".

Tatsache ist hingegen, dass etwa 2/3 aller Sitzungen wg. Beziehungsklärungen + Lebensthemen usw. genommen werden. Die Richter sind meilenweit von den Menschen weg.

Was wichtig ist noch folgender Hinweis des Gerichts: "Es bedarf somit nach Auffassung des Gerichts eingehender weiterer Ermittlungen hinsichtlich des Ausbildungsstandes und der hierdurch vermittelten Kenntnisse der Antragstellerin, ihrer Behandlungsmethoden und der Art und des Umfangs ihrer Kunden sowie der Gestaltung der durchgeführten Behandlungsverfahren. Diesen Ermittlungen wird im Widerspruchsverfahren nachzugehen sein...."
Damit bekommt die ordentliche Durchführung der Ausbildung einen hohen Stellenwert. Dies ist mir sehr recht, denn dadurch wird es nicht so leicht von anderen Richtungen (NLP oder....usw.) zu kopieren sein...!! :-)
Wir gehen natürlich zum OVG...damit haben wir zwei Wege eröffnet und dann sehr wahrscheinlich sogar 2 positive OVG Beschlüsse bzw. Begutachtungen...das Haupsacheverfahren läuft dann notfalls bis zum BverfassungsG und bis dahin dürfen wir arbeiten (2-6 Jahre??)

An der Synergetik Therapie kommen das Gesundheitswesen nicht mehr vorbei....da haben sie jetzt ein großes Problem mit der Einordnung. Keiner wollte bisher von staatlicher Seite etwas mit Selbstheilung durch Selbsterfahrung zu tun haben und jetzt muß es von allen Seiten getestet und begutachtet werden und das sogar noch auf "Staatskosten". Und wir haben damit eine Superchance, uns zu integrieren, denn den Beruf können sie nicht mehr abschaffen, sondern sich Auflagen "ausdenken", denn auch das Bundesverfassungsgericht sagt schon richtig, die Hp-Prüfung schützt nicht vor der Gefahr, sondern eine Überprüfung der "Randbedingungen oder so...

Die Alternative wäre, ich bekomme eine juristisch gut dokumentierte und untersuchte Therapiemethode bescheinigt, die Ärzten, Heilpraktikerns und Psychotherapeuten zusteht und alle anderen würden Innenweltreisen machen, ohne präzise und qualitativ gut ausgebildet zu sein. Damit würde erst recht ein hohes Risiko für die Volksgesundheit zu sehen sein, denn das wäre "Therapie-Anarchie" pur, und da hat die Gesellschaft kein Interesse dran. Also muß sich für die Synergetik-Therapeuten eine Arbeitswelt mit Ordnungsstruktur auftun, denn die Klienten werden sich das nicht gefallen lassen: Sie zahlen schliesslich selbst!

Und - last not least: Was ist, wenn jetzt in München ein Mensch eine Synergetik-Session machen will und sich weigert seine Adresse dem Synergetik-Therapeuten zu geben, damit diese nicht beim Gesundheitsamt (Referat für Gesundheit und Umwelt) landet? Was ist, wenn der Klient auf Datenschutz besteht? Da muß jetzt das OVG Bayern neu nachdenken!!

Wenn man Probleme nicht ordentlich löst, werden sie nur größer....

gruß Bernd Joschko

PS. Das komplette Urteil - 28 Seiten - und die darin enthaltene Argumentation lesen Sie hier jetzt

 

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