Alle148 Mitglieder des BVSC orientieren sich mit ihrer Arbeit an den untenstehenden Ethikrichtlinien.
Selbstverständlich sind diese auch Basis der Ausbildungen und Seminare des Synergetik Instituts. Eine wichtiger Fakt gilt immer: Jeder Teilnehmer zahlt nur die in Ansruch genommene Leistung - auch bei den Ausbildungen wird tageweise abgerechnet. Soviel Freiheit muß sein.
| Ethikrichtlinien (Stand 2009) |
Berufsverband
der Synergetik Coach (BVSC e. V.)
Präambel
Jeder Synergetik Coach unterliegt den Ethikrichtlinien des Berufsverbandes der
Synergetik Coach. Die Ehtikrichtlinien sind Bestandteil des Ausbildungsvertrag
des Synergetik Instituts. Damit wird verantwortungsvolle Leistungserbringung
und Qualitätssicherung zum Wohle des Klienten gewährleistet.
Ziel der Synergetik ist, die Individualität
und Handlungskompetenz des Einzelnen zu fördern (gemäß GG der
Bundesrepublik Deutschland). Die Synergetik ist keinem Weltbild verpflichtet.
Sie kann mit jedem Weltbild arbeiten und zielt auch nicht darauf ab es zu verändern.
In diesem Sinn gibt sie auch keine beratende Lebenshilfe. Der Synergetik Coach
versteht sich gemäß der direkten Wortbedeutung des Begriffes "Begleiter
zum Höchsten" hin. Er darf dem Klienten weder Weg noch Ziel vorgeben,
ist aber bestrebt, den Klienten bei seiner Selbstheilung synergetisch zu unterstützen.
Basis seiner Arbeit ist die Selbsterfahrung des Klienten mit seinen inneren
Bildern in Form von freilaufenden synergetischen Innenweltreisen.
Selbstheilung ist ein selbstverantwortlicher aktiver Prozß um gesund zu werden gemäß der Gesundheitsdefinition der WH0: "... der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindes". In diesem Kontext ist die Arbeit des Synergetik Therapeuten nicht die Bekämpfung von Krankheitssymptomen, sonder die Hintergrundbearbeitung von Informationsstrukturen des Klienten in seinen neuronalen Energiebildern.
1. Funktion der Ethikrichtlinen
Die Ethikrichtlinien klären die Regelung von
Konflikten und die Beziehung zwischen
a) Synergetik Coach und Klienten,
b) Synergetik Coach und Berufskollegen,
c) und Synergetik Coach und Öffentlichkeit.
2. Inhalte der Ethikrichtlinen
2.1 Rechtliche Grundlage
Die Synergetik als Anleitung zur Selbstheilung fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz.
Der Synergetik Coach, stellt keine Diagnosen, gibt kein Heilungsversprechen
ab, arbeitet nicht mit medizinischen Krankheitsbildern, behandelt und heilt
nicht und hat alle Maßnahmen zu unterlassen, die diesen Eindruck erwecken
könnten. Der Synergetik Coach verpflichtet sich, Gesundheitsämtern
und Behörden Auskunft zu geben über Inhalt und Verständnis der
Synergetik. Ferner informiert er jeden Klienten über seine berufliche Qualifikation,
ungefähre Dauer der Sitzung und Preiskonstellation. Jeder Klient hat das
Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Im voraus bezahlte
Sitzungen sind zurückzuerstatten. Urheberrecht für Aufzeichnung der
Sitzung haben Klient und Synergetik Coach. Auf Wunsch wird auf die Aufzeichnung
verzichtet. Ein einfacher Vertrag mit allen relevanten Angaben ist dem Klienten
vorzulegen und eine Kopie der Ethikrichtlinien ist ihm auszuhändigen.
Das Synergetik Institut ist bereit, Mißverständnisse zum Inhalt und
wissenschaftlichen Hintergrund der Synergetik Gesundheitsämtern und Behörden
darzulegen und Synergetik Coach bei der Zusammenarbeit mit behördlichen
Instanzen und Klienten zu unterstützen.
2.2 Verhältnis Synergetik Coach zu Klienten/Berufskollegen
Der Synergetik Coach verpflichtet sich,
a) die Würde und Persönlichkeit des Klienten zu achten und zu respektieren.
b) zur Gleichbehandlung aller Personen ungeachtet ihres Geschlechts, ethnischen
Ursprungs oder nationaler Zugehörigkeit.
c) zur Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Weltanschauungen, politischen
oder religiösen Überzeugungen.
d) Informationen über Klienten bzw. Inhalte aus Synergetik Einzelsitzungen
vertraulich zu behandeln.
e) sich mit Berufskollegen auszutauschen und Klienten ggf. an Kollegen zu vermitteln.
2.3 Tätigkeitsverständnis
Synergetik Coach sind sich der Verantwortung ihres Berufsstandes bewußt
und verpflichten sich,
a) sich regelmäßig fortzubilden und an den Weiterbildungsveranstaltungen
des Synergetik Instituts teilzunehmen (oder geeignete Seminare, die der Berufsverband
anerkannt hat).
b) andere ganzheitliche Therapiemethoden zu achten und ihren Berufskollegen
mit Respekt und Aufrichtigkeit zu begegnen.
c) Die Freiheit, Eigenverantwortlichkeit, Handlungskompetenz und Selbstheilung
des Einzelnen soweit wie möglich zu fördern und zu erhalten.
d) Klienten darauf aufmerksam zu machen, daß die Synergetik Therapie keinen
Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker ersetzt und daß, der Klient
sich während der Therapie weiterhin mit seinem Arzt des Vertrauens beraten
sollte. Die Zusammenarbeit ist erwünscht und wichtig).
3. Verstöße gegen
die Ethikrichtlinien
Bei Verstoß gegen die Ethikrichtlichen wird versucht, zunächst den
Konflikt intern zwischen den Betroffenen zu regeln. Danach wird eine Versammlung
des Berufsverbandes einberufen und ggf. der Ausschluß vom Berufsverband
für Synergetik Coach beschlossen.
Mehr über die Aktivitäten des BVSC e. V. erfahren Sie hier:
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Amselweg 1 35649 Bischoffen-Roßbach Tel.: (0 64 44)13 59 + 60 14 Fax.: (0 64 44) 61 36 Umatzsteuer-Identifikations-Nr. 039 832 30246 Zuletzt aktualisiert am: 30-Apr-2010 5:31 made by Bernd Joschko |