Regierung von Oberbayern

Aktuell 6. Juni 2005: Die Regierung von Oberbayern versucht durch Bußgeldbescheid die Informationsverbreitung über die Erfolge der Synergetik-Therapie im Internet zu stoppen: Damit werden wieder bewusst Grundrechte eingeschränkt. Richter Jung verhängt ein Bussgeld von 500 Euro, wg. Verlinkung zu www.gesundheitsforschung.info: Er verweigert die Annahme eines Gutachtens der Uni Erlangen-Nürnberg. Siehe www.heilpraktikergesetz.de

Wollen Sie mehr erfahren? Wir haben darüber eine DVD erstellt: "Gesundheitspioniere, Pharisäer und Schriftgelehrte" - 50 min - zu bestellen bei Synergetik Institut (kostenlos)



Alle Patienten tragen ihren inneren Arzt in sich.Sie kommen zu uns, ohne diese Wahrheit zu kennen. Wir sind dann am erfolgreichsten, wenn wir dem Arzt, der in jedem Patienten steckt, eine Chance geben in Funktion zu treten." Albert Schweizer


Braucht der innere Heiler einen Heilpraktikerschein? Ist Selbsterfahrung gefährlich?

Oberverwaltungsinspektor Florian Dobmeier vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München meint ja. Er gab am 8. April 2004 eine Anordnungan an die Synergetik Therapeutin Brigitte Molnar (Sie hat mittlerweile Gegenklage eingereicht -

(Hier der Wortlaut als pdf-Datei ) wurde am 8.September 2004 vom Verwaltungsgericht München wieder aufgehoben: "Das Sofortverbot war nicht rechtens - ebenso wie bei Dr. Hepp in Goslar. Brigitte darf wieder arbeiten - schön, dass sie sich gewehrt hat und für ihre Grundrechte eingestanden ist. Damit wurde die Verletzung des Grundgesetzes von Deutschland durch das Referat für Gesundheit und Umwelt sichtbar." Bernd Joschko am 16.9.2004):

1. Wir untersagen Ihnen ab sofort das berufsmäßige/gewerbliche Anbieten und Durchführen der "Synergetik Therapie" nach Bernd Joschko
...
5. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Nr.1 wird ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000 Euro, für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Nr.2 in Höhe von 10.000 Euro angeordnet.

6. Die vorstehende Nr.5 ist Kraft Gesetzes sofort vollziehbar

 

Lesen Sie den kompletten Text: Hier Klicken und meine Antwort: Hier Klicken

Wie konnte es dazu kommen? Lesen Sie die Vorgeschichte dazu: Hier Klicken

Wir suchen Klienten, die diese Leistung von uns wollen und die sich auf das GG §2 berufen, dem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und bereit sind, dieses Recht beim Referat für Gesundheit und Umwelt einzuklagen. Dieser Aufruf wird in einer Seminarzeitung mit einer Auflage als U4 30.000 fach verbreitet. Hier noch einmal den Text zum besseren Lesen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Münchner Synergetik-Praxen befindet sich in Schwabing. Hier Klicken Dort halte ich am 20. Juni einen Vortrag - bitte anmelden bis zum 14. Juni 04: Brigitte Molnar (089 307 19 39) Praxis-Eröffnung oder Bernd Joschko Tel. 06444-1359

Herr Dobmeier, am 16. März 2004 09:28 MEZ schrieben Sie mir in einer mail: "Da es sich nicht um meinen örtlichen Zuständigkeitsbereich handelt, nehme ich zu Ihren untenstehenden Mails keine Stellung mehr. Für meinen Zuständigkeitsbereich habe ich alles gesagt was zu sagen ist. Weitere Antworten wird es nicht geben."

Jetzt sind Sie wieder zuständig und müssen sich äussern. Wir haben seit 14. Mai 04 ein Gewerbe in München angemeldet (Lesen Sie unsere offizielle Anfrage vom 22.Mai 2004 an das Münchner Amt). Sie können sich nicht hinter den Paragraphen verstecken, hier geht es um Grundrechte. Diese "Klärungshaltung" haben wir auch in der Synergetik Therapie Innenweltsitzungen, vielleicht verstehen Sie jetzt besser den Selbsterfahrungscharakter. Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar wollte auch nicht mit uns reden, also haben wir dort ein infoCenter eröffnet. www.infoCenter-goslar.de. Das wußten Sie doch alles. Sie wollten keine Auskunft über Frauen mit Brustkrebs geben, also habe ich eine Zweigstelle meines Brustkrebsinstituts nach München verlegt.

Hier lesen Sie den Brief vom 29.April 04 Praxis für Synergetik Therapie von Rita Schreiber, der Leiterin der Brustkrebsstudie an H. Dobmeier wg Verbot zum Nachteil von Brustkrebsklientinnen: Hier Klicken

Herr Dobmeier, genau vor einem Jahr, am 9. Mai 2003, erschien ein Zeitungsartikel in der Münchner tz: "Ärzte sind die Todesursache Nummer 1" und dort wurde das Buch "Heilen verboten - töten erlaubt" besprochen. Kaum zu glauben und Sie verbieten auch noch Selbstheilung. Die Medizin durchläuft eine Transformation hin zur sanften Medizin - zur Selbstverantwortung...zur Ganzheitlichkeit. Und Sie verbieten uns? Unglaublich!

Die ZEIT warnt sogar schon vor Vorsorgeuntersuchungen und Sie halten "Vorsorgeuntersuchungen in der eigenen Seele" also synergetische Innenweltreisen für gefährlich? Da haben Sie sich nicht einzumischen!

Wege aus der Krise: Überall gute Ratschläge. Von der Schluckkultur zur Ganzheitsmedizin. Wir sind schon längst da...und haben konkrete Ergebnisse. Und 2 Gesundheitsämter sehen uns als akute Gefahr! Unglaublich! Gefahr für wen?

Brigitte Molnar hatte im Oktober 2003 einen ausführlichen Artikel in der ganzheitlichen Zeitschrift raum&zeit über die Traumarbeit der Senoi im Vergleich zu den Innenweltreisen in der Synergetik Therapie geschrieben. Auch Dr. Hepp kannte diesen Artikel. Ich berufe mich extra auf diese Traumbewältigungsarbeit - siehe Absichtserklärung - und den ausführlichen Infozettel, den jeder Klient unterschreibt - Hier Klicken - denn diese Arbeit dieser Ureinwohner kann man noch am besten mit den Innenweltreisen vergleichen. Das ist das was wir tun...die Menschen wieder in Kontakt bringen mit sich und der Umwelt. Dort gibt es fast keine Krankheiten...kein Krebs. Wir könnten sehr viel von ihnen lernen. Doch Sie müssen nicht, aber Sie sollten es allerdings nicht anderen Menschen verbieten, auf ihren eigenen Wegen ihre eigene Gesundheit zu fördern. Dies sollten Sie fördern, statt verbieten - das wäre Ihre Aufgabe. Sie sagten selbst, Sie hätten keine Beurteilungskompetenz, sie folgten nur den Vorschriften. Kein Wunder, dass ich Sie mit den DDR-Grenzern vergleiche...

Ihr Chef schrieb mir mit Datum vom 5.6.04: "Bei der derzeitigen Informationslage ist uns eine andere Einstufung der Synergetik Therapie als in unseren Anordnungen nachzulesen nicht möglich". Warum besorgen Sie sich nicht weitere Informationen? Oder ein Gutachten? Ein persönliches Gespräch habe ich Ihnen - so wie Dr. Hepp - mehrfach angeboten. Jetzt müssen wir die Gerichte bemühen und die Öffentlichkeit informieren, was so die "Staatsdiener" mit den Steuergeldern und dem deutschen Grundgesetz tun.

Mit freundlichen klärenden Grüßen - Bernd Joschko

 

 

Hier unsere offizielle Anfrage vom 22. Mai 2004 nach dem Motto: Klagen statt jammern an das Referat für Gesundheit und Umwelt - Dachauer Str. 90 - 80335 München - Verwaltungsamtsrat Abriel und Verwaltungsoberinspektor Dobmeier. Hier Klicken

Hier die Antwort vom Verwaltungsoberamtsrat Müller vom 15. Juni 2004: Verwaltungen sind konservativ!
"....Wie die Rechtswissenschaft (und –anwendung), so ist auch jede sonstige Wissenschaft immer teilweise vorläufigen Charakters. Sollten sich aus unkonventionellen Methoden einmal bahnbrechende Erfolge bei der Krebsbekämpfung ergeben, so wäre uns auch dies nur recht. Jedoch kann eine solche Forschungsarbeit nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, muss gründlicher Überprüfung standhalten können und letzten Endes müssen ihre Annahmen überwiegend Akzeptanz finden. Als Verwaltung können wir bis dahin nur eine konservative Haltung einnehmen."...
Dabei ist doch das Grundgesetz sehr eindeutig! GG §12 ist sehr wichtig! Es ist nur eine Sache der Interessen-Abwägung - Herr Dobmeier, Herr Dr. Hepp, Herr Abriel und Müller !!!

Wenn Sie lesen wollen, was ich sofort - 19.6.04 - Herrn Verwaltungsoberamtsrat Müller zurück antwortete, bitte hier klicken, denn ich verwies auf den OVG Beschluss von Lüneburg, der den Synergetik Therapeuten eindeutig den Berufsstatus zubilligt und die Interessenabwägung von den Verwaltungen einfordert!!
Die Referatsgeschäftleitung - Herr Müller - antwortete diesmal sofort. Der Brief traf an meinem Geburtstag - 26.6. - ein, war aber leider kein Geschenk: "....Dass sich Patientenschutz in Deutschland nach wie vor hauptsächlich über die Beherrschung der westlichen Schulmedizin definiert, daran können wir nichts ändern....." Hier lesen Sie den ganzen Brief von Referatsleiter Müller
und meine Antwort vom 28. Juni 2004: Grundrechte gelten auch in Bayern. Dobmeiers Fehler erzeugt immer mehr Schwierigkeiten, deshalb ist jetzt eine Korrektur und Neubestimmung angesagt. Soll Herr Dobmeier versetzt werden? Die Rechte des Verbrauchers sind wichtiger! Hier Klicken.

 

Diese Antwort kam am 2. Juli 2004 von dem Referatsleiter und Verwaltungsoberamtsrat Müller: "Wir haben sozusagen "Ihrem Wunsch gemäß" Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen §5 Heilpraktikergesetz gegen Sie erstattet. Ihre wiederholten Ankündigungen, die Synergetik Therapie demnächst persönlich in München auszuüben, und die offenbar zur Vorbereitung bereits getätigte Gewerbeanmeldung ließen uns keine andere Wahl; Sie selbst hatten dieses Vorgehen ja auch in Ihrem Schreiben gutgeheißen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die StAnw. sich an die abschließende verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Angelegenheit, welche noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, halten wird, und es demgemäß (sofern überhaupt) nicht unmittelbar zur Anklageerhebung gegen Sie kommt...Die Probleme resultieren vielmehr aus den gesetzlichen Vorgaben, die wir nun einmal zu vollziehen haben."

Verhindern Verwaltungen Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen? Die DDR läßt grüßen.... Was muß man alles tun, um endlich Rechtssicherheit zu schaffen?!
Wäre es nicht traumhaft und verdammt wichtig, wenn Behörden und Bürger zusammenarbeiten würden? Wenn der "alte Beamte" seinen Job für die Bürger einsetzen würde, statt für einen imaginären starren Staat und den Bürger als Gegner ansieht, den man vorsorglich bei der Staatanwaltschaft anzeigen muß?

Am 8. September - 5 Monate nach dem Sofortverbot von Dobmeier - hebt das bayerische Verwaltungsgericht München diese Verfügung wieder auf. Das Sofortverbot ist nicht rechtens. Die 15.000 Euro Busgeld sind als Einnahme durch Strafe nicht möglich. Doch das VG fordert von der Synergetik-Therapeutin einen Zusatz. Wir gehen auch damit in Revision an das OVG, denn Bewusstseinszustände kann man nicht vorschreiben (pdf-Datei). Auch nicht in Bayern. Lesen Sie hier.

 

Bernd Joschko schreibt am 16. September 2004 wiederum an Verwaltungsoberamtsrat Müller: Hier klicken

..... Die Geschichte geht weiter. Wir berichten darüber.

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Wider den Obrigkeitsstaat - Der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz.

Ein Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.April 2004.

 

Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) sagt u.a. sehr klar am 2. März 2004:
...."hier notwendig strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Vorliegend ist der Eingriff in die Berufswahlfreiheit nur mit mittelbaren Gefahren für den zu schätzenden Gemeinwohlbelang der Gesundheit der Bevölkerung begründet worden. Damit entfernen sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander, dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt geboten ist (vgl. auch BVerfGE 85, 248 <261>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, GewArch 2000, S. 418 <419>). In solchen Fällen muss die Maßnahme gerade der Abwehr der konkreten, wenn, auch nur mittelbaren Gefahr dienen, damit der Eingriff in die Berufswahlfreiheit nicht unverhältnismäßig erscheint. Daran fehlt es hier.

Die Forderung an den Beschwerdeführer, eine Heilpraktikerprüfung abzulegen, ist unangemessen, weil eine solche Prüfung mit der Tätigkeit, die der Beschwerdeführer auszuüben beabsichtigt, kaum noch in einem erkennbaren Zusammenhang steht. Die in der Heilpraktiker-Prüfung geforderten Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie in Diagnostik und Therapie kann er sämtlich bei seiner Berufstätigkeit nicht verwerten."

Diesen obenstehenden Hinweis hat das BVerfG schon im sog. Augenoptikerurteil mitgeteilt, denn der BGH hatte die Tätigkeit wg.HP-Gesetz eingeschränkt (Das war nicht Rechtens entschied das BVerfG):
"Wird der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit in Gestalt eines Tätigkeitsverbots nur mit mittelbaren Gefahren für die Volksgesundheit begründet, entfernen sich Verbot und Schutzgut so weit voneinander (vgl. hierzu BVerfGE 85, 248 <261>), dass bei der Abwägung besondere Sorgfalt geboten ist. Die Gefahren müssen hinlänglich wahrscheinlich und die gewählten Mittel eindeutig erfolgversprechend sein. Diesen Anforderungen genügt die angegriffene Entscheidung nicht.

......Allein die Möglichkeit, dass ein gebotener Arztbesuch unterbleibt, kann nicht ausreichen, um eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu begründen."

Grundgesetze - hier GG§12 - haben hohe Priorität H. Dobmeier und Dr. Hepp - Sie sollten mehr Respekt davor haben. Ausserdem sollten Sie auch mehr Respekt vor anderen Berufen wie den Synergetik Therapeuten haben, denn grundsätzlich dürfen Berufe Werbung für sich machen. Auch dazu gibt es Bundesverfassungsgerichtsurteile. Also warum verbieten, Sie H. Dobmeier, unsere Internetauftritte? Die Menschen sollen doch wissen, was sie bekommen. Das ist aktiver Verbraucherschutz. Und die Frau ORR Stein von der Regierung Oberbayern erteilt sogar ein Bussgeld im Sommer 2005 - Jetzt gehen wir aber zum BVerfG.

Beispiel: BVerfG Lexetius.com/2002/3/4, Beschluss vom 18. 2. 2002 - 1 BvR 1644/ 01 Werbeverbote sind nur verfassungskonform, wenn sie dahingehend ausgelegt werden können, dass nur berufswidrige Werbung unzulässig ist; dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden (vgl. BVerfGE 71, 162 [174]) und 1992 wiederholt (vgl. BVerfGE 85, 248 [257]). Nicht berufswidrig sind interessengerechte und sachangemessene Informationen (vgl. BVerfGE 82, 18 [28


Bernd Joschko

 

Aktuelle Information: OVG Lüneburg entscheidet am 27. Mai 2004 zu unseren Gunsten und hebt Akutverbot für Bernd Joschko und Sylke Urhahn ohne Einschränkung auf. Der Beschluss ist unanfechtbar. Alle wichtigen Argumente wurden voll übernommen, das Recht auf freie Berufsausübung §12 GG voll anerkannt. Einige Argumente sind mit dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2.3.2004 (Heilergesetz) voll identisch. Damit ist der freie Beruf des Synergetik Therapeuten anerkannt. Wir bedanken uns beim OVG Lüneburg und gewinnen unser Vertrauen in die Justiz zurück. Hier klicken - Presseinformationen

Das VG München hebt das Sofortverbot am 8. September 2004 auf: Brigitte Molnar darf wieder arbeiten. Hier klicken.

 

Persönliche Erklärung von Bernd Joschko im August 2005: Die Technik der Synergetik Therapie ist mein geistiges Eigentum. Das verwendete Prinzip der Selbstorganisation wurde von mir schon 1975 in meiner Ingenieurarbeit für physikalische Technik beschrieben als die Selbstorganisationsfähigkeit physikalischer Gleichungen ("Mutationsmaschine") und die Selbstorganisationsfähigkeit der Psyche (Selbstorganisationsfähigkeit der Gehirnbilder) im November 1981 nachweislich auf 120 Seiten dokumentiert. Das Buch von Prof. Hermann Hakens "Erfolgsgeheimnisse der Natur" und somit die von ihm definierte Synergetik entdeckte ich in der Uni Giessen zum Herbstsemester 1982 im Philosophieseminar "Synergetik", das ich dort absolvierte. Der Begriff Synergetik Therapie wurde 1988 von mir definiert und die erste Berufsausbildung 1992 begonnen, die erste Praxis für Synergetik Therapie (unter Mithilfe der Begriffsfindung von der IHK) Mai 1993 von Rita Schreiber eröffnet.

Natürlich kann jeder dieses universelle Prinzip für sich nutzen, jedoch für eine professionelle Anwendung ist sehr viel Erfahrung notwendig. Daher steht mein Wissen jedem geeignetem Menschen zur Verfügung und kann über die Teilnahme an meinen Ausbildungsseminaren qualifiziert erworben werden.

Innenweltsurfen ist ein sehr persönliches Erlebnis. Der Klient braucht einen kompetenten Synergetik Therapeuten als Begleiter, da kaum ein Mensch seine Innenwelt kennt. Spirituelle Erlebnisse gehören nicht unter das HP-Gesetz, auch nicht bei kranken Menschen - dafür gibt es die GG. Auch die Richter am Bayerischen VGH müssen diese Grundrechte achten. Siehe www.heilpraktikergesetz.de Beispiele hören Sie unter www.neurowelt.de


Wir haben die Hinweise aus dem Urteil des bay. VGH vom 5. Juli 2005 beachtet und Veränderungen eingeführt. Gezielte Heilung mit der Synergetik Therapie als highTech Heilmethode bietet nun nur der Synergetik Profiler an- ein Berufsverband wurde am 11. Dez. 2005 gegründet - der BVSPro

Herr Dobmeier vom Referat für Umwelt und Gesundheit in München muß sehr viel Angst vor Selbsterfahrung haben, wenn er 15.000 Euro Bussgeld für eine Innenweltreise will.

Einspruch an VG München gegen Referat für Gesundheit und Umwelt

Hier der positive Beschluss des VG München vom 8.Sept.04 zur Synergetik-Therapie

Wir erheben Einspruch gegen das VG München im Okt.04 pdf-Datei

Das Urteil vom bay. VGH vom 5. Juli 2005 zur Synergetik Therapie

Sehr geehrte Richter vom VGH: Synergetik Therapie ist sehr dynamisch und weit genug vom medizinischen Heilen entfernt. Sehen Sie selbst ! Praktische Erfahrungen sind wichtig zur Beurteilung- auf das Bild klicken

Klienteninfoblatt update Juli 2005 pdf

Frau Molnar - Synergetik Profilerin aus München - schreibt ein Buch zum Thema

Sendung HR 2: 13.6.03: Dem inneren Heiler eine Chance geben

Hier lesen Sie synergetische Innenweltreisen, in denen der innere Heiler auftaucht.