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Gutachten
über die Rolle unterschiedlicher Bewusstseinszustände in der
Synergetik-Therapie
Die Synergetik-Therapie ist eine Technik, bei Menschen
im Zustand tiefer Entspannung Bilder aus der Vergangenheit ins Bewusstsein
zu rufen bzw. zu rekonstruieren und für eine kognitive Umstrukturierung
tatsächlicher Erfahrungen zu nutzen. Dabei wird das menschliche System,
das ist die Integration von Körper, Geist und Seele, als ein selbstorganisierendes
(autopoietisches) System begriffen. Die Technik der Synergetik-Therapie
basiert darauf, das System durch eine Veränderung innerer Bilder
in ein Ungleichgewicht zu bringen. Nach dem vorübergehenden (temporären)
Chaos strebt das System im Sinne des Prinzips der Selbstorganisation eine
neue Ordnung an, die als eine Ordnung auf einer höheren Ebene bezeichnet
werden kann.
Da die Neuorganisation nicht nur die geistigen, sondern auch die körperlichen
Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation auch eine Heilung körperlicher
und psychischer Krankheiten eintreten. Da diese Heilung nicht mit zielgerichteten
Mitteln erfolgt, sondern durch die Selbstorganisation hervorgerufen wird,
spricht man auch von Selbstheilung.
Dieses Gutachten strebt keine Bewertung dieser Technik und ihrer theoretischen
Fundierung an, sonder bezieht sich allein auf die Frage, auf welchen Bewusstseinsebenen
die Interaktion und Kommunikation zwischen dem Synergetik-Therapeuten
und den Klienten sowie die kognitive Rekonstruktion seitens des Klienten
stattfindet und in welchen Bewusstseinszustand die Klienten durch die
Synergetik-Therapie gebracht werden. Die Begutachtung beruht auf eigenem
Erleben der Technik, auf Beobachtung von Synergetik-Therapien mit Klienten,
auf dem Studium schriftlichen Materials sowie einer Befragung des Begründers
der Synergetik-Therapie, Bernd Joschko und seiner Mitarbeiterin Frauke
Dietz.
Zentraler Bestandteil der Synergetik-Therapie ist das
Versetzen des Klienten in den Zustand einer körperlichen und geistigen
Tiefenentspannung zu Beginn jeder Sitzung. Dies geschieht mit herkömmlichen
Methoden, d.h. bequeme Körperlage, meditative Musik, sedierend vorgetragene
verbale Instruktion und Verbinden der Augen. Die Instruktion zur Entspannung
ähnelt sehr stark der Anleitung zur progressiven Muskelentspannung
nach Jacobsen und nur in geringen Anteilen der suggestiveren Texten des
autogenen Trainings. Es wird kontrolliert, ob der Klient normal ansprechbar
bleibt und er den Zustand als angenehm empfindet. Es findet an keiner
Stelle eine Fokussierung der Aufmerksamkeit statt, wie es Bestandteil
hypnotisierender Techniken ist.
Dieser Entspannungszustand ist notwendig für eine flüssige Aktualisierung
innerer Bilder. Die tiefe körperliche Entspannung schränkt starke
Kontrollmechanismen ein und verhindert das Aufkommen von Angst. Dieses
Wirkprinzip unterscheidet sich nicht von dem Einsatz körperlicher
Entspannung in der Verhaltenstherapie. Insbesondere handelt es sich bei
dem primär körperlichen und sekundär auch mentalen Entspannungszustand
nicht um tranceartige, hypnotische Zustände oder solche, in denen
unbewusste Inhalte im Sinne der Psychoanalyse zugänglich und die
Ich-Kontrolle eingeschränkt wäre.
Derartige Zustände wären für die Synergetik-Therapie geradezu
contraindiziert, da die Rekonstruktion innerer Bilder und die Kommunikation
mit dem Synergetik-Therapeuten einen wachen mentalen Zustand erfordern,
in dem Entscheidungen getroffen (z. B. wie man Personen, die in den inneren
Bildern auftreten, anspricht) und logische Schlussfolgerungen gezogen
werden können. Auch jede unidirektionale Kommunikation wie Suggestionen
haben im Konzept der Synergetik-Therapie keinen Platz, da es gerade um
die Unterstützung von Selbsterkenntnisprozessen geht. Eine Einflussnahme
durch den Synergetik-Therapeuten würde das Auffinden und selbsttätige
Verändern innerer Bilder behindern und könnte die Authentizität
der Rekonstruktion innerer Bilder gefährden.
Fälle, in denen unbeabsichtigter Weise tranceartige Zustände
aufgetreten wären, sind nicht bekannt. Techniken der Induktion von
hypnotischen Zuständen werden von den Ausbildern und den Synergetik-Therapeuten
in der Regel nicht beherrscht, was wohl den besten Schutz vor missbräuchlicher
oder unbeabsichtigter Anwendung darstellt.
Dagegen sind die erlernten Fragetechniken dergestalt, dass suggestive
Effekte minimal gehalten werden. So werden z. B. Aufforderungen, die Reise
durch die Innenwelt fortzusetzen, nicht in Form eines Anstoßes in
eine bestimmte Richtung gegeben, sondern als Aufforderung, mal darüber
nachzudenken, wie der nächste Schritt aussehen könnte. Zudem
werden stets mehrere mögliche Alternativen mit Beispielcharakter
hinzugefügt.
Zusammenfassend sei festgehalten, dass in Sitzungen der Synergetik-Therapie
keine hypnotischen Zustände induziert werden, derartige Bewusstseinszustände
gar nicht in das Konzept der Synergetik-Therapie passen und sogar Vorsorge
getroffen ist, dass Zustände vermieden werden, in denen die Klienten
einer erhöhten Suggestibilität ausgesetzt wären. Die Aussage,
es würde in der Synergetik-Therapie mit hypnotischen Zuständen
gearbeitet ist nicht aufrecht zu erhalten.
Jürgen Rost
Dieses Gutachten wurde im Auftrag
des Synergetik Institut von Prof. Dr. Rost, Dipl. Psychologe der Uni Kiel
angefertigt und dem Verwaltungsgericht Braunschweig von Prof. Dr. Rxxxxx,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, vorgelegt, da das Gesundheitsamt
Goslar in Person des Dr. Hepp behauptete, die Synergetik Therapie arbeite
ähnlich der medizinischen Hypnose und falle daher unter das HP-Gesetz.
Siehe www.infocenter-goslar.de
Tatsache ist weiterhin, daß die Synergetik Therapie weltweit einzigartig
als erste Therapieform das Prinzip der Synergetik beinhaltet, d.h. mit
dem evolutionären Prinzip der Selbstorganisation
arbeitet (seit 1988). Daher ist sie so erfolgreich. Sie kann nunmehr schon
seit 17 Jahren von jedem erlernt werden und benötigt seit 12 Jahren
keine HP-Prüfung. Es gibt bisher (Stand Ende 2004) 120 Synergetik
Therapeuten mit abgeschlossener Prüfung oder Praxislizenz. www.synergetik-therapeut.de
Bisher gibt es keine Beschwerden von Klienten sondern nur Einwände
vom Gesundheitsamt Goslar, Aachen und München. Siehe auch www.heilpraktikergesetz.de
(Bernd Joschko)
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